Anette Röttger, MdL
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Ein großer Schritt in Richtung wirklicher Inklusion

Mit einer neuen Förderrichtlinie „Fond für Barrierefreiheit“ und einem zur Verfügung stehenden Etat in Höhe von zehn Millionen Euro möchte das Land Schleswig-Holstein Impulse für den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft schaffen. 
Mit einer neuen Förderrichtlinie „Fond für Barrierefreiheit“ und einem zur Verfügung stehenden Etat in Höhe von zehn Millionen Euro möchte das Land Schleswig-Holstein Impulse für den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft schaffen. Dabei stehen Wertschätzung und Gleichberechtigung auch der Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt – und das in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. 

„Der Fond für Barrierefreiheit ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft“, so Anette Röttger, Sprecherin für Inklusion der CDU-Landtagsfraktion. 

Die neue Richtlinie des Schleswig-Holsteinischen Landtags habe zum Ziel, Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern. Dazu gehörten neu geplante Investitionen im Bereich der physischen Barrierefreiheit, also Baumaßnahmen wie Sanierung, Umbau und Modernisierung. Es seien aber auch anteilige Personal- und Sachausgaben im Rahmen von nichtinvestiven Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit wie Veranstaltungen und Projekte zur Bewusstseinsbildung oder Förderung von individuelle Assistenzleistungen förderfähig. 

Die Richtlinie ist am 1. Februar in Kraft getreten, die erste Frist für das Einreichen von Anträgen sei der 15. Mai, so die Abgeordnete. Insgesamt ist sie befristet bis zum 31. Januar 2022. Zuwendungsbescheide könnte so noch vor dem Sommer erteilt werden. Die Höchstbegrenzung für einzelne Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung (zum Beispiel mit Innovationscharakter) betrage 300.000 Euro, für nichtinvestive Vorhaben 50.000 Euro. 

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/01900/umdruck-19-01950.pdf