Anette Röttger, MdL
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Individuelle Bewertungen bei individuellen Bedarfen

Mit Inkrafttreten der neuen Zeugnis-Verordnung gibt es Anpassungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 
Mit Inkrafttreten der neuen Zeugnis-Verordnung gibt es Anpassungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Während in zielgleich unterrichteten Fächern Noten erteilt werden, gibt es für Schülerinnen und Schüler, die nach einem individuellen Förderplan unterrichtet werden, lediglich ein Berichtszeugnis. 

Dazu Anette Röttger, Mitglied im Bildungsausschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags: „Die neue Zeugnisverordnung schafft einen fairen und transparenten Ausgleich im Bereich der schulischen Bewertung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf. Ein individueller Förderrahmen ist nicht mit den regulären Fachanforderungen vergleichbar, sodass ein Berichts- statt eines Notenzeugnisses erteilt wird. Für Schulnoten fehlt hier der Bezugsrahmen durch Lehrpläne und Fachanforderungen. In den Fächern hingegen, die den Fachanforderungen entsprechen, gibt es selbstverständlich Noten.“ 

Die Abgeordnete weiter: „Dieses Thema ist ein sehr sensibler Bereich, mit dem wir achtsam umgehen sollten. Eine Berichtszeugnis, das die Fähigkeiten im Rahmen eines individuellen Kompetenzrasters abbildet, und diverse berufsorientierende Maßnahmen führen dazu, dass auch Förderschüler im Bereich Lernen und Geistige Entwicklung passgenaue Angebote für einen guten Einstieg in Arbeit und Beschäftigung finden. Damit sind wir auf einem guten Weg.“ In dieser Woche wird sich der Bildungsausschuss weiter mit dem Thema befassen.